Neue Fenster?
Dach oder Fassade?
Übrigens: Seit 2009 sind 20 Prozent von maximal 6000 Euro für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich abzugsfähig. Das sind immerhin 1200 Euro, die steuermindernd geltend gemacht werden können.
Das Finanzamt zahlt Ihnen dieses Geld zurück.
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